Die winterlichen Verhältnisse bringen nicht nur herrliche Winterlandschaften, sondern auch gefährliche Eis- und Schneeglätte mit sich. Wir möchten daher alle Anlieger an ihre Schneeräum- und Streupflicht erinnern.
Je nach Wetterlage werden die innerörtlichen Straßen zwar mit dem Schneepflug abgefahren, dies ist aber eine zusätzliche Leistung der Ortsgemeinde, die die Anlieger nicht von ihrer Schneeräum- und Streupflicht befreit.
Wir bitten euch daher, eure Schneeräum- und Streupflicht gewissenhaft zu erfüllen, so dass die Bürgersteige und Straßen in unserem Ort auch in den Wintermonaten sicher begangen und befahren werden können.
Matthias Rieder, Ortsbürgermeister