Hinweis auf Schneeräum- und Streupflicht

Die winterlichen Verhältnisse bringen nicht nur herrliche Winterlandschaften, sondern auch gefährliche Eis- und Schneeglätte mit sich. Wir möchten daher alle Anlieger an ihre Schneeräum- und Streupflicht erinnern. 

Je nach Wetterlage werden die innerörtlichen Straßen zwar mit dem Schneepflug abgefahren, dies ist aber eine zusätzliche Leistung der Ortsgemeinde, die die Anlieger nicht von ihrer Schneeräum- und Streupflicht befreit. 

Wir bitten euch daher, eure Schneeräum- und Streupflicht gewissenhaft zu erfüllen, so dass die Bürgersteige und Straßen in unserem Ort auch in den Wintermonaten sicher begangen und befahren werden können. 

Matthias Rieder, Ortsbürgermeister