Hinweis zur Schneeräum- und Streupflicht

Die winterlichen Verhältnisse bringen nicht nur eine schöne Winterlandschaft mit sich, sondern auch gefährliche Eis- und Schneeglätte. Aus diesem Anlass möchten wir alle Anlieger an ihre Schneeräum- und Streupflicht erinnern.

Je nach Wetterlage werden die innerörtlichen Straßen zwar durch den Schneepflug geräumt. Dabei handelt es sich jedoch um eine zusätzliche Serviceleistung der Ortsgemeinde, die die Anlieger nicht von ihrer Schneeräum- und Streupflicht befreit.

Wir bitten euch daher, eurer Schneeräum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen, damit Gehwege und Straßen auch in den Wintermonaten sicher begangen und befahren werden können.

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Matthias Rieder, Ortsbürgermeister